Budgetierung der Leistungen der Parodontitistherapie

Durch das im November 2022 in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ergeben sich massive Verschlechterungen für die Patient:innen Gesundheit.

Im Juli 2021 trat nach langjähriger Vorarbeit auf wissenschaftlicher- und Praxisebene endlich die neue Richtlinie zur Therapie der Parodontitis in Kraft. Zum ersten Mal in der Geschichte der Parodontaltherapie in Deutschland wurde die Prävention und Nachsorge (Zahnreinigung) dieser Volkskrankheit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

„Parodontitis“- früher Parodontose – ist eine schwerwiegende Volkskrankheit, die mit einer chronischen Entzündung des Zahnhalteapparates einhergeht. Wissenschaftlich belegt sind nicht nur die Folgen für das Kauorgan (Zahnlockerung, Zahnverlust), sondern auch die Wechselwirkungen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Depression, Demenz, Krebs, Rheuma und Herz-Kreislauferkrankungen. In Deutschland sind etwa 35 Mio Menschen betroffen.

Durch die im Gesetz festgelegte Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen, ist es nun nicht mehr möglich, jede:n Patient:in, der:die Therapie benötigt, zu behandeln.

Das bedeutet eine künftige Verschlechterung der allgemeinen Volksgesundheit aufgrund von Sparmaßnahmen der Regierung.

Tatsächlich protestieren sowohl die Zahnärzteverbände als auch die Ärzte- und Apothekerverbände massiv gegen die vielen Sparmaßnahmen von Lauterbach und Regierung.

Die Kassenzahnärztlichebundesvereinigung (KZBV) unterstützt Patient:innen, Zahnärzte und Zahnärztinnen beim Protest gegen das von Gesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Gesetz.

Für weitere Informationen zu der Thematik schauen sie gerne auf dieser Website vorbei > https://www.kzbv.de/kampagne-zaehne-zeigen.1752.de.html

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